NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979

Der NATO-Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:

Er bot dem Warschauer Pakt Verhandlungen über eine beidseitige Begrenzung sowjetischer und US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen an. Dabei waren ein Teil der britischen und die französischen Atomraketen aus dem Verhandlungsangebot ausgeschlossen.

Er kündigte zugleich die Aufstellung einer neuen Generation US-amerikanischer Raketen, der Pershing II und Marschflugkörper (Cruise Missiles) in Westeuropa an, für den Fall, dass die Verhandlungen zu keiner Einigung führen würden.

Mit diesen Maßnahmen sollte das „Gleichgewicht des Schreckens“, das als Strategie für die Verhinderung eines Atomkrieges angesehen wurde, hergestellt werden.

Durch die Nachrüstung versuchte die NATO, dieses "Gleichgewicht des Schreckens" zu ihren Gunsten zu kippen: Die Mittelstreckenraketen SS-20, die seit 1975 von der Sowjetunion eingeführt wurden, waren taktische Atomwaffen, da sie von sowjetischem Territorium "nur" die NATO-Staaten in Westeuropa, nicht aber die USA selbst treffen konnten. Demgegenüber waren die 108 Abschussrampen für die Pershing II XR und die 464 Marschflugkörper strategische Atomwaffen, mit denen man von Westeuropa Ziele auf sowjetischem Territorium treffen konnte.

Die Verhandlungen starteten im Jahr 1981 und scheiterten Ende 1983, danach wurden die Waffensysteme in Europa stationiert, so auch die Cruise Missiles im Hunsrück.


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